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1329. November 19. Liegnitz.

sente Elizabeth tag.

Bolezlaus, Herzog von Schlesien und Herr zu Liegnitz, gelobt bei geschwornem Eide seinen getreuen Bürgern von Liegnitz, sie bei allen ihren bewiesenen Rechten zu schützen, sie ungewöhnlicher Hülfe und ungewöhnlichen Geschosses zu erlassen und die in der Stadt gesessenen Bürger, die ausserhalb der Hunderthuben freies oder Zinsgut von seinen Vorfahren oder von ihm beweislich haben, bei all der bewiesenen Freiheit zu belassen, unter Verbot an seine Anwälte (anewalden), die Bürger daran zu hindern. Auch verspricht er, die zu einem Gerstzins verpflichteten vorgenannten Bürger vor dem Fälligkeitstermin innerhalb eines Jahres nicht höher zu belasten noch Geld dafür zu verlangen. Schliesslich gelobt er des bruchs unde gebrechens, die er bisher gegen die Bürger gehabt, nicht weiter zu gedenken und alles steet und ganz zu halten.

Z.: Heinrich von Sylicz (Seidlitz), Dietrich von Predil, Boruthe von Stachow, Swoel Busewoy, Albrecht Beyger, Hannus Rimberg und Hannus von Scheindorf herzoglicher Hofschreiber.


Aus dem im Liegnitzer Stadtarch. No. 36 befindlichen Or. abgedr. bei Schirrmacher, Urkundenb. der Stadt Liegnitz S. 63, wo auch wegen der Besieglung zu vergleichen.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 22, 1903; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1327 - 1333. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.